Angeln Kinder und Jugendliche

(Allgemeine Informationen des Bezirksfischerverband Oberfranken)

Unter 10 Jahren:
Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in sehr begrenztem Umfang als Helfer eines volljährigen Anglers (Inhaber eines staatlichen Fischereinscheines) beteiligt werden. Für Kinder unter 10 Jahren ist ein Erlaubnisschein nicht erforderlich. Jedoch muss der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, über einen Erlaubnisschein für das betreffende Gewässer verfügen.
Das Kind unter 10 Jahren darf die Angel auswerfen, unter Aufsicht den Drill führen, aber keinesfalls den Fisch töten.
Der erwachsene Angler sollte jederzeit helfend eingreifen können und darf sich von der Angel entfernen.

ab dem 10. Lebensjahr:
Der Jugendliche darf unter ständiger Aufsicht eines erwachsenen (volljährigen) Anglers fischen. Der Jugendliche muss  einen Jugendfischereischein besitzen und einen Erlaubnisschein für das Gewässer gelöst haben. Der aufsichtführende Angler muss ebenfalls einen gültigen Fischereischein besitzen. Der Jugendliche darf mit nur mit einer Handangeln fischen.

Ab dem 12. Lebensjahr kann ein Jugendlicher die staatliche Fischerprüfung machen. Den Fischereischein für Erwachsene erhält er aber erst ab seinen 14. Geburtstag.

ab 14 mit der Fischerprüfung:
Es gibt für Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben 2 Wahlmöglichkeiten:

1) Er angelt in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers weiter mit seinem Jugendfischereischein und dem Erlaubnisschein für Inhaber eines Jugendfischereischeines jedoch nur mit einer Handangel.

2) Er löst den Fischereischein für Erwachsene und einen Erlaubnisschein für Erwachsene. In diesem Fall kann er alleine ohne Aufsicht fischen mit 2x Handangeln.

ab 18 Jahre:
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann jemand nur noch fischen, wenn er die Fischerprüfung bestanden und einen Fischereischein für Erwachsene besitzt.

Zum Fischereinschein gehört aber auch die Fischereierlaubnis-Schein bzw. Gewässerkarte in Form einer Tages- oder Jahreskarte. Die Fischereierlaubnis wird vom Besitzer oder vom Pächter ausgestellt.

Hat man nun alles zusammen kann es los gehen. In den vielen Vereinen kannst Du Dich aus- und weiterbilden. Es werden verschiedene Veranstaltungen durchgeführt, die Dich näher an die Vielvalt der Angelei heranführen.

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Petri Heil,