Reiche Ebrach

 

Die Reiche Ebrach ist ein etwa 56 km langer linker und westlicher Zufluss der Regnitz in Franken. Es gibt in Franken die Reiche Ebrach, die Mittlere Ebrach, die Rauhe Ebrach und die Ebrach. Die Reiche Ebrach ist mit über 56 Kilometer der längste der vier Ebrach-Flüsse.

Der SAV Ebrachgrund hat die Reiche Ebrach von Reiche Ebrach von Grenze Bemarktung Füttersee bis Grenze Bemarktung Ebersbrunn gepachtet und vergibt Jahresfischereischeine und Tagesfischereischein (Angelkarten) für die marktierte Gewässerabschnitte vorangig an Vereinsmitglieder.

Tageskarten werden an Gäste vergeben, die einen Paten (Vereinsmitglied) zum Tage des Angeln mit dabei haben. Die Wiesen dürfen nicht befahren werden. Auto´s bitte am Wegesrand bzw. Straße parken.

(Gewässerkarte wird noch erstellt, wir bitten um Geduld.)

 

Die Reiche Ebrach entspringt an der steilen Westflanke des Steigerwalds, nordöstlich von Ebersbrunn, in der unterfränkischen Gemeinde Geiselwind. Die Quelle befindet sich auf dem 475 Meter hohen Katzenberg im nördlichen Bereich des Mittelgebirges auf einer Höhe von ca. 460 Meter. Nach der Quelle fließt das Gewässer, der bis dato eher einen Graben ähnelt, den steilen Berg hinab, wo er nach kurzer Zeit den Ort Ebersbrunn durchquert. Von hier aus verläuft der Fluss weiter in südlicher Richtung. Zwischendrin passiert er immer wieder kleinere Weiher, die der Fluss mit Wasser befüllt. Danach verlässt die Reiche Ebrach den Regierungsbezirk Unterfranken für kurze Zeit Richtung Oberfranken. Bereits in Füttersee ist die Reiche Ebrach aufgrund vieler kleinerer zugeflossener Gräben, bereits ein großer Bach, der nun weiter Richtung Süden verläuft. Nach ca. 15 km hat der Fluss bereits ca. 150 Höhenmeter verloren. Östlich des Ortes Geiselwind mündet die Ebrach in den Fluss. Der vereinte Fluss ändert seine Fließrichtung und verläuft jetzt in östlicher Richtung.

Der Fischbestand ist gut. Sie ist eines der wenigen naturbelassenen Fließgewässer in Oberfranken.

Bestimmungen:

Inhaber der Tages/Jahreskarte für dieses Gewässer dürfen mit 2 Ruten angeln.

Reiche Ebrach

vom 01.01. bis 31.12. pro Jahr fischen.

Fangbegrenzung: 3 Edelfische pro Tag (Forelle, Karpfen, Schleie, Hecht, Zander) – 2 Fangtage pro Woche

    • Außerdem gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sowie die vereinsinternen Regelungen (siehe unten). Gefangene Fische sind unverzüglich in der Fangliste einzutragen.
    • Den Kontrollpersonen des Verein sind Folge zu leisten.
    • Die Interessen der Öffentlichkeit dürfen nicht beeinträchtigt werden
    • Fanglisten müssen bei der Jahreshauptversammlung spätesten beim Einlösen der neuen Jahreskarte abgegeben werden. Alle Inhaber von Fischereierlaubnisschein sind zum Führen von Fanglisten verpflichtet.
    • Das Angeln im Schongebiet ist verboten.
    • Für Weissfische besteht keine Fangbegrenzung, kein Schonmaß und keine Schonzeit.
    • Beim gezielten Angeln auf Forellen mit Wurm sind 1er Haken – Pflicht
    • Jugendangler mit Jugendkarte dürfen nur mit einer Handangel angeln.
    • Bitte vor dem Angeln kurzfristig immer auf die Webseite schauen bzgl. kurzfristiger möglicher Gewässersperren wegen Besatzmassnahmen, Versammlungen, Arbeitseinsätze und sonstige Aktivtäten.
    • Das Einfahren in eine Wiese ist das ganze Jahr verboten, Autos bitte am Straßen bzw. Wegerand abstellen !!!
    • Bei Nichteinhaltung der oben genannten Punkte kann die Angelkarte sofort eingezogen werden.

Schonzeit und Schonmaß

Achtung das Gewässer kann im Mai/Juni wegen Besatz kurzfristig gesperrt werden, bitte erkundigen Sie sich beim Vorstand.

  • Bachforelle                 01.10. – 28.02.                    26cm
  • Regenbogenforelle 15.12. – 15.04.                    26cm
  • Schleie                       —–                                               26cm
  • Karpfen                     —–                                                35cm
  • Zander                       01.01. – 30.04.                       50cm
  • Hecht                         15.02. – 30.04.                       50cm
  • Wels                           —–                                                 70cm
  • Aal                              —–                                                  50cm

 

 

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