Sportanglerverein Ebrachgrund
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Die Aurach ist ein etwa 40 km langer, linker und nordwestlicher Zufluss der Regnitz in Franken. Sie fließt durch den Landkreis Haßberge in Unterfranken sowie durch den Landkreis Bamberg in Oberfranken und durchquert dabei die Naturräume Steigerwald und Ebrach-Aisch-Platte. Die Aurach entspringt in der Gemeinde Oberaurach und verläuft in südöstlicher Richtung. Auf ihrem Weg durchfließt sie die Gemeinden Oberaurach, Priesendorf, Lisberg, Walsdorf, Stegaurach und Pettstadt. Nördlich von Pettstadt mündet die Aurach von links kommend in die Regnitz. .

Der SAV Ebrachgrund hat die Aurach von Grenze Kolmsdorf /Zettelsdorf altes Wehr bis Grenze Bemarktung Erlau Wehr gepachtet und vergibt Jahresfischereischeine und Tagesfischereischein (Angelkarten) für die marktierte Gewässerabschnitte vorangig an Vereinsmitglieder.

Tageskarten werden an Gäste vergeben, die einen Paten (Vereinsmitglied) zum Tage des Angeln mit dabei haben. Die Wiesen dürfen nicht befahren werden. Auto´s bitte am Wegesrand bzw. Parkplatz parken. Das Auto an der Straße zu parken wird nicht empfohlen.

(Gewässerkarte wird noch erstellt, wir bitten um Geduld.)

Der Fischbestand ist gut. Die Aurach hat noch ein guten Salmonidenbestand, auch wenn bereits andere Fische wie Karpfen etc. heimisch sind.

 

Bestimmungen:

Inhaber der Tages/Jahreskarte für dieses Gewässer dürfen mit 2 Ruten angeln.

Reiche Ebrach

vom 15.03. bis 30.09. pro Jahr fischen.

Fangbegrenzung: 3 Edelfische pro Tag (Forelle, Karpfen, Schleie, Zander) – 2 Angeltage pro Woche

    • Außerdem gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sowie die vereinsinternen Regelungen (siehe unten).
    • Zu beachten sind auch Bestimmungen der Bezirksfischereiverordnung-Bezirk-Oberfranken
    • Gefangene Fische sind unverzüglich in der Fangliste einzutragen.
    • Den Kontrollpersonen des Verein sind Folge zu leisten.
    • Die Interessen der Öffentlichkeit dürfen nicht beeinträchtigt werden
    • Fanglisten müssen bei der Jahreshauptversammlung spätesten beim Einlösen der neuen Jahreskarte abgegeben werden. Für Inhaber von Tageskarten muss die Fangliste innerhalb 14 Tage abgegeben bzw. zugeschickt werden. Alle Inhaber von Fischereierlaubnisschein sind zum Führen von Fanglisten verpflichtet.
    • Das Angeln im Schongebieten ist verboten.
    • Für Weissfische besteht keine Fangbegrenzung, kein Schonmaß und keine Schonzeit.
    • Beim gezielten Angeln auf Forellen mit Wurm sind 1er Haken – Pflicht
    • Jugendangler mit Jugendkarte dürfen nur mit einer Handangel angeln.
    • Bitte vor dem Angeln kurzfristig immer auf die Webseite schauen bzgl. kurzfristiger möglicher Gewässersperren wegen Besatzmassnahmen, Versammlungen, Arbeitseinsätze und sonstige Aktivtäten.
    • Das Einfahren in eine Wiese ist das ganze Jahr verboten, Autos bitte am Straßen bzw. Wegerand abstellen !!!
    • Bei Nichteinhaltung der oben genannten Punkte kann die Angelkarte sofort eingezogen werden.

Schonzeit und Schonmaß

Achtung das Gewässer kann im April/Mai/Juni wegen Besatz kurzfristig gesperrt werden, bitte erkundigen Sie sich beim Vorstand.

  • Bachforelle               01.10. – 15.03.                            26cm
  • Regenbogenforelle  15.12. – 15.04.                            26cm
  • Schleie                       —–                                                26cm
  • Karpfen                     —–                                                 35cm
  • Zander                       01.01. – 30.04.                           50cm
  • Döbel                        keine Schonzeit                      kein Schonmaß
  • Hecht                        01.01. – 30.04.                            50cm
  • Wels                          keine Schonzeit                      kein Schonmaß – Entnahmepflicht !
  • Aal                            01.10. – 31.12.                                50cm